Kanzleiorganisation

Kanzleigründung: Abläufe von Anfang an festlegen, statt sie später zu reparieren

Kanzleigründung, Bürogemeinschaft oder neuer Zusammenschluss: welche Abläufe Sie von Beginn an festlegen sollten und wie Kanzleisoftware dabei hilft.

4 Min. Lesezeit Rechtsanwalt Stand: Oktober 2026

Wer eine Kanzlei gründet, sich mit Kolleginnen und Kollegen in einer Bürogemeinschaft zusammentut oder eine neue Berufsausübungsgesellschaft aufbaut, hat einen Vorteil, den etablierte Kanzleien nicht haben: Es gibt keine gewachsenen Gewohnheiten und keinen Altbestand, der umgezogen werden muss. Die Abläufe können von Beginn an so festgelegt werden, wie sie sein sollen.

Dieser Ratgeber zeigt, welche Abläufe eine junge Kanzlei früh definieren sollte, welche berufsrechtlichen Pflichten dabei mitlaufen und wie eine Kanzleisoftware für die Gründung diese Arbeit unterstützt. Er ersetzt nicht die Beratung durch die Rechtsanwaltskammer oder die eigene Prüfung.

Ausgangslage

Warum der Start der richtige Zeitpunkt ist

In etablierten Kanzleien entstehen Abläufe oft nebenbei: Jemand legt eine Liste an, eine Vorlage wird kopiert und angepasst, eine Ausnahme wird zur Regel. Später lässt sich das nur mühsam ändern. Wer neu beginnt, kann dagegen entscheiden, wie ein Mandat angenommen, eine Frist notiert oder eine Rechnung erstellt wird, und diese Entscheidung einmal festhalten.

Das zahlt sich vor allem dann aus, wenn die Kanzlei wächst: Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten nach denselben Schritten, und die Vertretung findet sich zurecht.

Pflichten

Was beim Start ohnehin geregelt sein muss

  • Berufshaftpflichtversicherung: Die Mindestversicherungssumme beträgt für die einzelne Rechtsanwältin und den einzelnen Rechtsanwalt 250.000 € für jeden Versicherungsfall (§ 51 BRAO). Für Berufsausübungsgesellschaften gelten eigene Regeln, teils mit höheren Mindestsummen.
  • beA: Mit der Zulassung wird das besondere elektronische Anwaltspostfach eingerichtet; zugestellte Dokumente müssen zur Kenntnis genommen werden (§ 31a Abs. 6 BRAO), Schriftsätze an Gerichte sind elektronisch einzureichen (§ 130d ZPO).
  • Fristenkontrolle: Die Kanzlei muss organisatorisch sicherstellen, dass Fristen zuverlässig notiert und überwacht werden.
  • Handakten: Sie sind grundsätzlich sechs Jahre aufzubewahren (§ 50 Abs. 1 BRAO).
  • Geldwäschegesetz: Bei bestimmten Geschäften, etwa der Mitwirkung an Immobilien- oder Gesellschaftstransaktionen, sind Anwältinnen und Anwälte Verpflichtete nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG, mit Pflichten zur Identifizierung und Dokumentation.
  • Datenschutz: Informationspflichten gegenüber Mandanten (Art. 13 DSGVO), Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und Verträge mit Dienstleistern.
Abläufe

Fünf Abläufe, die Sie früh festlegen sollten

  1. Mandatsannahme: Konfliktprüfung, Identifizierung wo das Geldwäschegesetz greift, Vollmacht, Vergütungsvereinbarung, Datenschutzinformation, Anlage der Akte.
  2. Posteingang: Wer sieht eingehende Post zuerst, wie wird sie der Akte zugeordnet, wer notiert daraus folgende Fristen?
  3. Fristen und Wiedervorlagen: Berechnung ab Zustellung, Vorfristen, Kontrolle durch eine zweite Person, Vertretung bei Abwesenheit.
  4. Schriftverkehr: einheitliche Vorlagen für wiederkehrende Schreiben mit Briefkopf, Platzhaltern für Akten- und Mandantendaten und festen Textbausteinen.
  5. Abrechnung: Zeiterfassung oder RVG-Abrechnung, Vorschüsse, Rechnungsstellung und Mahnwesen.

Für jeden Ablauf lohnt es sich, die Schritte, die Verantwortlichen und die Ausnahmen einmal aufzuschreiben, bevor sie in einer Software abgebildet werden.

Zusammenschlüsse

Bürogemeinschaft und Zusammenschluss: Trennung von Anfang an

In einer Bürogemeinschaft teilen sich Berufsträger Räume, Personal oder Technik, führen ihre Mandate aber getrennt. Die Verschwiegenheit gilt auch gegenüber den Kolleginnen und Kollegen im selben Büro. Wer gemeinsam Software nutzt, sollte deshalb von Beginn an klären, wer welche Akten sehen darf und wie die Daten der einzelnen Kanzleien getrennt bleiben.

Für neue Berufsausübungsgesellschaften stellt sich die umgekehrte Frage: Wie werden Mandate, Fristen und Abrechnung gemeinsam geführt, und wie lassen sich Interessenkollisionen innerhalb der Gesellschaft zuverlässig erkennen?

Software

Was eine Kanzleisoftware für die Gründung leisten sollte

  • Kein eigener Server: Betrieb im Rechenzentrum, damit die Technik nicht zur Gründungsaufgabe wird.
  • Abläufe abbilden statt nur verwalten: Schritte, Verantwortliche, Fristen und Freigaben als festgelegter Ablauf, der bei jedem Mandat gleich läuft.
  • Vorlagen aus Bausteinen: Briefkopf, Platzhalter und Textbausteine einmal anlegen und überall verwenden.
  • Mitwachsen: Weitere Berufsträger und Mitarbeiter hinzufügen, ohne das System zu wechseln.
  • Trennung: getrennte Datenhaltung je Kanzlei und Mandatstrennung innerhalb der Kanzlei.
  • Datenexport: damit die Entscheidung von heute keine Bindung für immer ist.
JuristData

Wie JuristData junge Kanzleien unterstützt

JuristData läuft im Browser und wird in Deutschland gehostet, je Kanzlei mit eigener, logisch getrennter Datenbank; die Mandatstrennung innerhalb der Kanzlei ist ab Werk eingeschaltet. Akten mit Konfliktprüfung, Fristen mit Vier-Augen-Prüfung, Posteingang mit Zuordnung zur Akte und Zeiterfassung mit RVG-Rechner sind in der Software vorhanden.

Für Schriftverkehr gibt es einen Vorlagen-Baukasten: Briefkopf, Platzhalter für Akten- und Mandantendaten und Textbausteine werden einmal angelegt und in Schriftsätzen und Serienbriefen verwendet. Abläufe wie die Mandatsannahme lassen sich mit dem Prozess-Baukasten (Workflows und Automatisierung) als feste Schrittfolge mit Aufgaben, Fristen, Freigaben und erzeugten Dokumenten abbilden. Der Prozess-Baukasten ist ab der Stufe Kanzlei Plus enthalten und in den kleineren Stufen zubuchbar; die Einzelheiten stehen unter Preise.

Für Rechtsanwaltskanzleien, die JuristData von Anfang an mitgestalten möchten, gibt es den JuristData-Pilot 2027: 3–5 Plätze, drei Monate kostenlos, Einrichtung durch uns, Start Mitte Januar 2027.

Weiterlesen: Bürogemeinschaft: gemeinsame Kanzleisoftware, getrennte Mandate · Was kostet eine Kanzleisoftware? Preismodelle und Gesamtkosten · Fristenmanagement in der Kanzlei: Fristen berechnen und kontrollieren

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Welche Kanzleisoftware eignet sich für eine Kanzleigründung?
Eine, die ohne eigenen Server auskommt, Fristen zuverlässig führt, Abläufe und Vorlagen von Beginn an festlegen lässt und mit der Kanzlei mitwächst. Achten Sie auf Hosting in Deutschland, die Regelung der Verschwiegenheit nach § 43e BRAO und einen vollständigen Datenexport.
Welche Abläufe sollte eine neue Kanzlei zuerst festlegen?
Mandatsannahme mit Konfliktprüfung, Posteingang, Fristen und Wiedervorlagen, Schriftverkehr mit einheitlichen Vorlagen und die Abrechnung. Für jeden Ablauf sollten Schritte, Verantwortliche und Vertretung feststehen.
Wie hoch muss die Berufshaftpflichtversicherung beim Start sein?
Für die einzelne Rechtsanwältin und den einzelnen Rechtsanwalt beträgt die Mindestversicherungssumme 250.000 € für jeden Versicherungsfall (§ 51 BRAO). Für Berufsausübungsgesellschaften gelten eigene Regeln, teils mit höheren Mindestsummen.
Können mehrere Kanzleien in einer Bürogemeinschaft dieselbe Software nutzen?
Ja, wenn die Daten der einzelnen Kanzleien getrennt bleiben und die Verschwiegenheit auch untereinander gewahrt ist. In JuristData hat jede Kanzlei eine eigene, logisch getrennte Datenbank.
Ist der Prozess-Baukasten in jeder JuristData-Stufe enthalten?
Nein. Workflows und Automatisierung sind ab der Stufe Kanzlei Plus enthalten und in den kleineren Stufen zubuchbar. Der Vorlagen-Baukasten für Schriftsätze und Serienbriefe gehört zum Grundumfang. Die Einzelheiten stehen unter web4data.de/preise.

Allgemeine Information mit Stand Oktober 2026, keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte ziehen Sie bitte fachkundigen Rat heran.

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